BVL hat Angebot von Elektronikprodukten im Internet genau unter die Lupe genommen
Im Rahmen einer europaweiten Aktion hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Webseiten, auf denen bestimmte elektronische Produkte angeboten werden, systematisch auf die Einhaltung von Verbraucherrechten kontrolliert. Mehr als zwei Drittel der überprüften Webseiten waren verdächtig, gegen Verbraucherschutzvorschriften verstoßen zu haben und gaben Anlass zu weiteren Überprüfungen beziehungsweise zur rechtlichen Verfolgung. Das BVL führt diese grenzüberschreitende Aktion national in enger Zusammenarbeit mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband als der Dachorganisation der Verbraucherzentralen und weiterer Verbraucherverbände sowie mit der Wettbewerbszentrale als der größten unabhängigen Selbstkontrollinstitution der deutschen Wirtschaft durch.
Die als "Sweep" bezeichnete Aktion zielte auf den Handel mit Elektronikprodukten, da diese zu den am häufigsten im Internet gekauften Waren gehören und deren Angebote vielfach Anlass für Verbraucherbeschwerden geben. Untersucht wurde zum einen das Angebot bestimmter Produkte, nämlich MP-3- und Videoplayer, Computer samt Zubehör, Digitalkameras, DVD-Spieler, Handys und Spielkonsolen. Zum anderen wurden typische rechtliche Problembereiche beleuchtet, denen sich Verbraucher auf dem wachsenden Online-Markt gegenübersehen.
Insgesamt wurden in Deutschland Webseiten von 29 Anbietern überprüft. Hierbei handelt es sich um Anbieter von elektronischen Produkten, die über Suchmaschinen leicht gefunden und von Verbrauchern häufig genutzt werden, sowie um Webseiten, die bereits aufgrund von Verbraucherbeschwerden bekannt waren.
Die Untersuchung ergab bei 21 Webseiten, also mehr als zwei Dritteln der überprüften Seiten, den Verdacht auf einen Rechtsverstoß und Anlass, eine genauere Prüfung vorzunehmen. Allein 14 Seiten wiesen Mängel bei der gesetzlich geforderten Widerrufsbelehrung auf, womit bei der Umsetzung dieses im Fernabsatz wichtigen Verbraucherinformationsrechts die größten Defizite bestanden. Das Widerrufsrecht soll den Verbrauchern ermöglichen, ihre getätigte Kaufentscheidung noch einmal zu überdenken.
Die mangelnde Preistransparenz der Internetangebote bildet die zweitgrößte Gruppe von verbraucherunfreundlichen und möglicherweise rechtswidrigen Angeboten. Hier wurden bei neun Online-Anbietern mögliche Verstöße entdeckt. Das BVL prüfte darüber hinaus die Einhaltung weiterer gesetzlicher Informationspflichten, etwa ob die Identität des Internet-Anbieters erkennbar ist und er seine Kontaktdaten veröffentlicht. Auch auf die genügende und verständliche Information über die wesentlichen Eigenschaften der Ware sowie die Einzelheiten der Zahlung und Lieferung wurde Augenmerk gelegt.
Auf die Untersuchung folgt nun als zweite Phase die Rechtsdurchsetzung, um die aufgedeckten Zuwiderhandlungen abzustellen. Während die beteiligten Verbände in Abstimmung mit dem BVL die Einstellung der Verstöße durch die deutschen Anbieter verfolgen, geht das BVL in einem europäischen Netzwerk mit seinen Partnerbehörden gegen die Rechtsverletzungen von Händlern im EU-Ausland vor. Hierzu hat das BVL bereits Amtshilfeersuchen eingeleitet. Ziel des Sweeps ist es, dass die Gesetze zum Schutz der Verbraucherinteressen eingehalten werden. Auf diese Weise sollen die Risiken für die Verbraucher bei Online-Käufen so gering wie möglich gehalten und das Vertrauen der deutschen Verbraucher auch in den grenzüberschreitenden Online-Handel gestärkt werden.
Quelle: Pressemeldung Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
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