Kein Vergleich zu Lasten deutscher Autoren
Schon weil deutsche Verleger und Autoren bei den Verhandlungen vor dem New Yorker Gericht nicht beteiligt sind, müssen deutsche Bücher von dem Vergleich auch ausgeklammert werden.
Nach dem ersten gescheiterten Einigungsversuch zwischen Google und den US-Verlegern über die Digitalisierung vergriffener Bücher endet am kommenden Donnerstag die Widerspruchsfrist für Verleger, die nicht von diesem Vergleich erfasst werden wollen (opt-out). Auf Grundlage einer letzten Anhörung am 18. Februar 2010 wird der New Yorker Richter Denny Chin dann entscheiden, ob Google das Digitalisierungs-Projekt fortsetzen darf. Die deutschen Vertreter hatten bei dieser Anhörung keine Gelegenheit, sich dazu zu äußern. Eine Ausweitung dieses Vergleichs auf deutsche Bücher wäre daher ein unzulässiger Vertrag zu Lasten Dritter.
Google muss nun mit der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort und dem Börsenverein des deutschen Buchhandels, der Organisation der deutschen Buchverleger und Buchhändler, eine eigene Regelung für Deutschland aushandeln, die die Eigentums- und Persönlichkeitsrechte der deutschen Autoren wahrt. Es darf zumindest in Deutschland nicht zu einer Monopolisierung digitalisierter Inhalte für Google kommen. Google ist daher gut beraten, in Deutschland nicht nach Wild-West-Methoden, sondern auf Augenhöhe zu verhandeln.
Quelle: Pressemeldung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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