Entscheidung ohne Widerspruch: Ausübung der informationellen Selbstbestimmung?

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Im Rahmen eines Interviews mit Prof. Dr. Alexander Roßnagel, dem Sprecher der Plattform Privatheit und Hessischer Beauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, werden die Auswirkungen der neuen Straßen- und Gebäudeaufnahmen von Google Street View in Deutschland diskutiert. Seit 2010 hat Google den Datenbestand des Dienstes aktualisiert, wodurch Nutzer bequem von zu Hause aus potenzielle Ferienwohnungen oder das Wohnumfeld anderer Menschen betrachten können. Allerdings besteht die Gefahr, dass die Veröffentlichung solcher Bilder Einblicke in die Privatsphäre ermöglicht und Informationen für kriminelle Zwecke genutzt werden könnten.

Datenschutz bei Street View: Widerspruch gegen Hausfront-Veröffentlichung!

Google Street View finanziert sich als kostenloser Dienst durch die Erfassung und Verarbeitung von Nutzerdaten. Google verwendet diese Daten, um personalisierte Profile zu erstellen und individualisierte Werbung zu schalten. Prof. Dr. Roßnagel betont, dass Google nicht im öffentlichen Interesse handelt, sondern in seinen eigenen Geschäftsinteressen. Daher ist es wichtig, dass Nutzer ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahrnehmen und Widerspruch gegen die Veröffentlichung ihrer Hausfront einlegen, um ihre Privatsphäre zu schützen.

Um die Veröffentlichung Ihrer Hausfront bei Google Street View zu verhindern, können Sie einen direkten Widerspruch an Google richten. Verwenden Sie dafür die E-Mail-Adresse streetview_deutschland@google.com. Sollte Google Ihrer Aufforderung nicht nachkommen, besteht die Möglichkeit, eine Beschwerde beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit einzureichen.

Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung müssen Unternehmen wie Google die Erlaubnis der betroffenen Personen einholen, um Fotos vom öffentlichen Raum zu machen und im Internet zu veröffentlichen. Da dies jedoch nicht praktikabel ist, können solche Aufnahmen aufgrund eines überwiegenden berechtigten Interesses verarbeitet werden. Trotzdem haben betroffene Personen das Recht, Widerspruch einzulegen, um ihre Grundrechte zu schützen und ihre Privatsphäre zu wahren.

Seit der Veröffentlichung der neuen Bilder wurden trotz der Möglichkeit, Widerspruch einzulegen, lediglich etwa 100.000 Widersprüche registriert. Dies könnte darauf hinweisen, dass viele Menschen die potenziellen Risiken von Google Street View entweder nicht verstehen oder nicht über ausreichende Informationen verfügen. Es ist von großer Bedeutung zu erkennen, dass die bewusste Entscheidung, keinen Widerspruch einzulegen, ebenfalls als eine Form der Ausübung der informationellen Selbstbestimmung betrachtet werden kann.

Um ihre Privatsphäre zu schützen und ihre Grundrechte zu wahren, sollten betroffene Personen ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung nutzen und Widerspruch gegen die Veröffentlichung ihrer Hausfront und persönlichen Daten bei Google Street View einlegen. Nur durch dieses Vorgehen können sie sicherstellen, dass ihre Privatsphäre gewahrt bleibt und ihre Daten nicht ungewollt öffentlich zugänglich sind.

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